Was bedeutet Kleingärtnerische Nutzung?

Die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle ist als ein Grunderfordernis jeglicher Kleingartennutzung im §1 des Bundeskleingartengesetzes eindeutig formuliert:

 

"Ein Kleingarten ist ein Garten, der

1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)

und

2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern) zusammengefasst sind (Kleingartenanlage)."

 

Es kommt also an

- auf die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen und

- auf die Erholung.

 

Kleingärtnerverein "Am Westbahnhof" e.V.   Daniel Liehr (Vorsitzender) Mitglied im Regionalverband "Vogtländischer Kleingärtner e.V."
Am Westbahnhof Vorstand: Gabriel Kultscher
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